Schärferes Vorgehen gegen Internetfallen
Berlin, 23. September 2010
Zu einem besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Internetfallen sind eine Plage geworden. Ich werde in den nächsten Wochen einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten, um wirksam dagegen vorzugehen. Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als 'gratis' angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung ins Haus flattert, folgt dann das böse Erwachen."
Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten sollen Verbraucher künftig mit einem deutlichen Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden - vor einer Bestellung muss der Nutzer mit einem Klick ausdrücklich bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat. Diese Buttonlösung warnt Verbraucher verlässlich vor versteckten Kosten. Die Nutzer können sich leichter gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen. Die Transparenz im Internet wird insgesamt verbessert. Unternehmer werden verpflichtet, die Verbraucher sehr deutlich auf die Kosten hinzuweisen.
Bisher passen die unseriösen Betreiber ihre Website nach einer erfolgreichen Abmahnung nur geringfügig an oder verlagern ihre Aktivitäten auf eine neue Website. Dieses Hase-und-Igel-Spiel werden wir jetzt beenden.
Weil Internetkostenfallen nicht an Staatengrenzen haltmachen, ist eine europaweite Lösung notwendig. Bis dahin wird es aber noch sehr lange dauern. Wir brauchen aber schnell eine Lösung und deshalb muss zumindest für die Übergangszeit eine innerstaatliche Regelung geschaffen werden.
Zum Hintergrund:
Obwohl insbesondere die Verbraucherzentralen engagiert gegen unseriöse Firmen vorgehen, haben Kosten- und Abofallen zuletzt weiter zugenommen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen. Doch bereits das geltende Recht bietet Möglichkeiten zum Schutz vor Kostenfallen. In vielen Fällen hat der Verbraucher mangels einer Einigung über den Preis nämlich noch gar keinen Vertrag abgeschlossen. Zustande gekommene Verträge können meist angefochten oder widerrufen werden. Darüber hinaus können Mitbewerber, die Verbraucherzentralen sowie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs häufig im Wege der Unterlassungs- oder Beseitigungsklage gegen unseriöse Internetanbieter vorgehen. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.
Auch die Bundesländer sind aufgefordert, entschlossen gegen die Kostenfallen vorzugehen. Die Buttonlösung ist nur ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Kostenfallen. Die Länder haben die Möglichkeit, Geldbußen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung zu verhängen; in manchen Fällen kann, abhängig von den genauen Umständen des Einzelfalls, auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen, das die Gerichte verfolgen können.
Ein Vorschlag der Bundesregierung, eine Regelung gegen Kostenfallen im Internet in die geplante Verbraucherrechte-Richtlinie aufzunehmen, liegt in Brüssel zwar auf dem Tisch, die Verabschiedung der Richtlinie wird aber nicht vor Ende 2012 erwartet. Anschließend müsste sie noch in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Diesen Zeitrahmen hält Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger allerdings für deutlich zu lang, weshalb nun zunächst eine nationale Regelung geschaffen werden soll. Der Startschuss hierzu ist nun gefallen.
Nähere Informationen zum Thema sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de/abofallen zu erhalten.
Dienstag, 28. September 2010
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