AG Marburg, Urteil vom 8. februar 2010, Az. 91 C 981/09 (81)
Das Locken von Kunden mit kostenlosem Download in ein Abonnementverhältnis stellt nach Ansicht des AG Marburg Betrug dar. Das Gericht bejahte damit einen Anspruch des Kunden auf Erstattung der außerprozessualen Kosten für die Abwehr der Inanspruchnahme (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB).
Die Gerichtsentscheidung betrifft das Internetportal www.opendownload.de
Rechtsanwalt Martin Arendts
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